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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Megastar GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Megastar GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
Die Megastar GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Megastar GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
Es gilt Folgendes: Können die Künstler infolge Krankheit oder wegen einer anderen unvorhergesehenen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt dem Vertrag nicht nachkommen, wird ein gleichwertiger Ersatzkünstler angeboten. Lehnt der Veranstalter den Ersatzkünstler ab, gilt der Vertrag als nichtig. Fällt die Veranstaltung aus, so teilt der Veranstalter dies der Agentur Megastar umgehend mit. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Veranstalter (VP2) eine Entschädigung in Höhe von 100% der vereinbarten Gage (abzüglich der nicht entstandenen Kosten, z.B. Fahrtkosten) an VP1.
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Megastar GmbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Megastar GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die von der Megastar GmbH eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die MEGASTAR GmbH ist berechtigt, die Tätigkeit für den Auftraggeber während und nach Vertragsabwicklung zu Referenzzwecken Dritten gegenüber offen zu legen und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Insbesondere wird einer namentlichen Nennung des Auftraggebers/Kunden auf der Homepage der MEGASTAR GmbH unter der Rubrik „Referenzen“ zugestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Diese Rechte stehen der MEGASTAR GmbH ohne Entgeltanspruch des Auftraggebers zu.
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gelnhausen. Der Auftraggeber kann die Megastar GmbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Gelnhausen verklagen.
Stand: 11. März 2021